Das Finanzgericht Münster legt seine Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2024 vor:
Im Jahr 2024 sind insgesamt 2.518 Verfahren (Klagen, Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, sonstige Verfahren) eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurden 2.918 Verfahren einer Erledigung zugeführt.
Das Finanzgericht Münster hat gemeinsam mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität eine Fachveranstaltung durchgeführt, die sich dem Schutz und der Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst widmete.
Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr wieder einen Jahresbericht des Finanzgerichts Münster, diesmal für die Jahre 2023 und 2024, präsentieren zu dürfen, den Sie über die Homepage des Finanzgerichts Münster abrufen können.
Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 2. September 2025 (Az. 1 K 360/25 E) entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Am 04.12.2025 fand der diesjährige BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS – die gemeinsame Veranstaltungsreihe des Finanzgerichts Münster, der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe e.V. und der Universität Münster – statt.
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Quelle: Justiz NRW
Hier finden Sie die Pressemitteilungen des letzten und des vorletzten Jahres.