Info Quelle: Justiz NRW

Das Finanzgericht Münster nutzt verstärkt elektronische Kommunikationswege. Hierzu gehört auch, dass sämtliche gerichtlichen Schreiben sowie regelmäßig auch Ladungen und Entscheidungen (mit Ausnahme von Urteilen) per Computerfax an die Beteiligten geschickt werden.

Verfahrensbeteiligte, die Schriftsätze -ggf. mit Anlagen- per Fax übermitteln, müssen weder zusätzlich das Schreiben im Original einreichen, noch Abschriften beifügen. Dies spart Zeit und Geld, denn es fallen weder weitere Übermittlungskosten noch -da das Gericht den Schriftsatz elektronisch weiterleiten kann- Gerichtsauslagen an.

Hinsichtlich der Anforderungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und Behörden betreffend den Elektronischen Rechtsverkehr wird um die Beachtung der entsprechenden Hinweise gebeten.