Aufgabe des Finanzgerichts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuer- und Kindergeldsachen zu gewähren. Nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstrafsachen; diese sind den Strafgerichten zugewiesen.
Das Finanzgericht Münster ist örtlich zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
In den Verfahren vor dem Finanzgericht muss sich der Rechtsschutzsuchende nicht zwingend durch einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe vertreten lassen. Jeder kann seine Rechte selbst wahrnehmen.
Die einzelnen Senate des Finanzgerichts entscheiden in der Besetzung mit drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. In einfachen Sachen kann die Entscheidung einem der Berufsrichterinnen oder Berufsrichter als Einzelrichterin/Einzelrichter übertragen werden. Die Zuständigkeit der einzelnen Senate richtet sich grundsätzlich nach den Bezirken der Finanzämter und den Steuerarten. In geeigneten Fällen findet ein sog. Erörterungstermin statt, in dem der zuständige Richter mit den Beteiligten die tatsächlichen und rechtlichen Fragen des Streitfalls bespricht.