Rechtsantragstelle Quelle: Justiz NRW

Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung, einstweilige Anordnung) zur Niederschrift entgegen.

Zudem können dort Auskünfte zu den Gerichtskosten (Kostenrisiko) und der Beantragung von Prozesskostenhilfe erteilt werden.

Eine weitere rechtliche Beratung, insbesondere zu den Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens, erfolgt dort nicht.

Kontakt

Sie erreichen die für Sie zuständige Rechtsantragstelle über die Pforte/Zentrale des Finanzgerichts Münster:

Telefon: 0251 3784-0

Öffnungszeiten
montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Unterlagen/Dokumente

Für einen telefonischen Kontakt bitte folgende Unterlagen bereithalten:

  • Bescheide und – soweit bereits ergangen – Einspruchsentscheidung, gegen die Sie sich wenden möchten.

 

Zu einer persönlichen Vorsprache im Finanzgericht Münster bitte folgende Unterlagen/Dokumente mitbringen:

  • Bescheide und – soweit bereits ergangen – Einspruchsentscheidung, gegen die Sie sich wenden möchten,
  • Schriftverkehr mit dem Finanzamt bzw. der Familienkasse sowie
  • Personalausweis oder Reisepass.