Weitergehende Informationen zur Organisation in der Rechtsprechung und in der Verwaltung des Gerichts finden Sie in den nachfolgenden Texten und Dokumenten.
Geschäftsverteilung und Zuständigkeiten in Rechtssachen
Zuständig für die Geschäftsverteilung ist das Präsidium, ein aus der Mitte der Richter und Richterinnen gewähltes Gremium. Das Präsidium bestimmt darüber, welcher Senat für welche Klage- und Antragsverfahren zuständig ist. Außerdem legt es fest, welche Richter bzw. Richterinnen den einzelnen Senaten angehören.