Details der Mauritzkirche Quelle: FG Münster

Das Finanzgericht ist für den Publikumsverkehr geöffnet

montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die flexible Arbeitszeit. Die Kernarbeitszeiten sind

montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

Bei einer Kontaktaufnahme außerhalb der Kernarbeitszeit kann es vorkommen, dass der gewünschte Ansprechpartner nicht erreichbar ist. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.