
Das Finanzgericht ist für den Publikumsverkehr geöffnet
montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die flexible Arbeitszeit. Die Kernarbeitszeiten sind
montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr.
Bei einer Kontaktaufnahme außerhalb der Kernarbeitszeit kann es vorkommen, dass der gewünschte Ansprechpartner nicht erreichbar ist. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.