Das Corona-Virus stellt derzeit die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Einrichtungen des öffentlichen und privaten Lebens vor bislang ungekannte Herausforderungen. Das Finanzgericht Münster hat hierauf, wie alle anderen Gerichte Nordrhein-Westfalens, mit präventiven Maßnahmen reagiert, die einerseits den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gerichtsangehörigen vor einer Erkrankung und andererseits die Rechtsschutzgewährung sicherstellen. Einzelheiten zu den Öffnungszeiten des Gerichts, der Erreichbarkeit der Rechtsantragsstelle sowie weitere Hinweise im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Homepage.

Auch wenn der Sitzungsbetrieb aufgrund der besonderen Umstände derzeit auf das absolut Notwendige beschränkt ist, sind die Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Münster für die Rechtsschutzsuchenden jederzeit, ob im Gericht oder im Homeoffice, telefonisch und schriftlich erreichbar. Eine effektive Rechtsschutzgewährung ist weiterhin gewährleistet. Dank des im vergangenen Jahr in der nordrhein-westfälischen Finanzgerichtsbarkeit erfolgreich vollzogenen Wechsels von der Papierakte zur elektronischen Gerichtsakte und der Schaffung sämtlicher Voraussetzungen für den papierlosen elektronischen Rechtsverkehr ist die Aktenbearbeitung ohne Einschränkungen möglich.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Kolleginnen und Kollegen des Finanzgerichts Münster steht an erster Stelle“ erklärt der Präsident des Finanzgerichts Christian Wolsztynski. „Es muss aber niemand Sorge haben, dass die Bearbeitung seines Rechtsschutzanliegens darunter leidet. Das hohe technische Ausstattungsniveau unseres Gerichts kommt in der aktuellen Ausnahmesituation sowohl den Beteiligten als auch den Gerichtsangehörigen zugute. Das Wichtigste aber ist: Bleiben Sie gesund!“