Pressemitteilung Nr. 3 vom 16.04.2026
In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 1,39 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt.
Folgende Entscheidungen wurden am 15.04.2026 veröffentlicht:
Aktuelle Entscheidungen u. a. zur Fremdüblichkeit von Wandeldarlehen bei § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG
