16.04.2026

In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 1,39 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 700.000 Erwerbstätige in NRW pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner oder Freunde. Auch das Finanzgericht Münster sieht sich als Arbeitgeber hier in der Verantwortung, einerseits der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und andererseits vor allem den Bedürfnissen unserer Beschäftigten, die eine Pflegeverantwortung übernehmen, Rechnung zu tragen.

Aus diesem Grund hat das Finanzgericht Münster am 15.04.2026 die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege unterzeichnet. Mit der Charta werden Unternehmen, Behörden und Organisationen in NRW ausgezeichnet, die am Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege teilnehmen. Die Unterzeichnenden engagieren sich, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel Pflege-Guides qualifizieren, ihre Arbeitszeitmodelle individuell überprüfen oder einen betrieblichen Pflegekoffer nutzen.

Der Präsident des Finanzgerichts Münster, Christian Wolsztynski, freut sich, mit Frau Viktoria Voß bereits einen kompetenten Pflege-Guide als erste Ansprechperson für die Kolleginnen und Kollegen gefunden zu haben, wenn es darum geht, Arbeit und Pflege unter einen Hut zu bringen.

Foto v.l.n.r.: Herr Wolsztynski, Herr Hagemeyer (Geschäftsleiter), Frau Voß, Herr Dr. Oellerich (Richterratsvorsitzender) und Herr Lojewski (Personalratsvorsitzender)

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@fg-muenster.nrw.de