Das Finanzgericht ist für den Publikumsverkehr geöffnet
montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die flexible Arbeitszeit.
Bei einer Kontaktaufnahme außerhalb der Öffungszeiten kann es vorkommen, dass der gewünschte Ansprechpartner nicht erreichbar ist. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.