24.02.2026

Das Finanzgericht Münster legt seine Geschäftszahlen für das Jahr 2025 vor:

Im Jahr 2025 sind insgesamt 2.926 Verfahren (Klagen, Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, sonstige Verfahren) eingegangen. Das ist eine Steigerung um fast 15 % im Vergleich zum Vorjahr 2024, in dem 2.554 Verfahren eingegangen waren. Dieser Anstieg ist unter anderem auf Verfahren im Bereich der Grundsteuer zurückzuführen. Im Kalenderjahr 2025 wurden 3.053 Verfahren einer Erledigung zugeführt, was einer Steigerung von mehr als 4 % im Vergleich zum Vorjahr (2.926 Erledigungen) entspricht. Damit liegt die Anzahl der erledigten Verfahren bereits im sechsten Jahr hintereinander über den Eingangszahlen, was zu einem deutlichen Abbau der Altfälle und damit zu einer immer effektiver werdenden Rechtsschutzgewährung führt.

Hierdurch konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr erheblich verkürzt werden. Während diese im Jahr 2024 bei Klageverfahren noch bei 17,9 Monaten lag, wurden Klagen im Jahr 2025 im Durchschnitt bereits nach 14,8 Monaten erledigt. Fast zwei Drittel der Klageverfahren konnten innerhalb eines Jahres nach Eingang erledigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Eilverfahren (Aussetzung der Vollziehung und Erlass von einstweiligen Anordnungen) hat sich im Jahr 2025 ebenfalls erheblich verkürzt und liegt nur noch bei 2,1 Monaten. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 0,4 Monaten.

In mehr als 50 % der in 2025 erledigten Verfahren erfolgte eine vollständige oder teilweise Stattgabe zugunsten der Steuerpflichtigen. Nur 24,3 % aller Verfahren endeten durch Urteil, Beschluss oder Gerichtsbescheid. Weitaus mehr Verfahren konnten unstreitig durch Hauptsacheerledigung (35,1 %) oder Rücknahme des Antrags oder der Klage (25,7 %) beendet werden. Die übrigen Verfahren erledigten sich in sonstiger Weise, etwa durch Verbindung mit weiteren Verfahren der Steuerpflichtigen. Viele Verfahren enden gütlich, weil die Richterschaft beim Finanzgericht Münster für einen modernen, d.h. vor allem kommunikativen und transparenten Steuerrechtsschutz steht, mit den Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe interagiert und die Interessen der Verfahrensbeteiligten verstärkt in den Blick nimmt (etwa im Rahmen von ausgeprägten Erörterungsterminen).

Geschäftsentwicklung 2025

Grafik, Quelle: FG Münster

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