Hier finden Sie - chronologisch gegliedert - die letzten zur Veröffentlichung freigegebenen Entscheidungen. Das Aktenzeichen ist mit einem Link auf den Volltext der Entscheidung hinterlegt. Ab dem Jahr 2010 erhalten Sie zusätzlich die Information, ob die Entscheidung rechtskräftig wurde bzw. unter welchem Aktenzeichen das Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof geführt wird.

Früher veröffentlichte Entscheidungen:

Veröffentlichte Entscheidungen aus dem laufenden Jahr bzw. aus vorangegangenen Jahren finden Sie im Entscheidungs-Archiv.

Rechtsprechungsdatenbank:

Entscheidungen des Finanzgerichts Münster, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, werden seit dem 01.01.2002 auch in die Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen (NRWEexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab eingestellt. Die Rechtsprechungsdatenbank NRWE ist eine in der Regel kostenfreie und frei zugängliche online-Datenbank, in der Entscheidungen nordrhein-Westfälischer Gerichte, an denen ein öffentliches Interesse besteht, eingestellt werden. Die Entscheidungen sind aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert und können online im Volltext abgerufen werden.

Der Aufruf von Entscheidungstexten zu nicht gewerblicher, d. h. privater Nutzung, ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO), s. auch NRWE externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind, z. B. durch Leitsätze oder Schlagworte, sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt.

Entscheidungsversand:

Anonymisierte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster noch nicht in NRWE veröffentlicht ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank direkt bei der Verfahrenspflegestelle NRWE per E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm unter Angabe des Aktenzeichens beantragen.

Sollten Sie gleichwohl eine unmittelbare Entscheidungsübersendung per E-Mail, Telefax oder Post wünschen, senden Sie uns Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm oder per Telefax (0251/3784-201) zu. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften entsteht grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung (Nr. 4 der Anl. 2 zu § 124 JustG NRW).