Am 30.03.2023 hat der Bundesrichterwahlausschuss Herrn Richter am Finanzgericht Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt an den Bundesfinanzhof gewählt. Herr Dr. Schmitz-Herscheidt (45) war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und seiner Promotion in Münster zunächst ab 2005 als Rechtsanwalt in einer überregionalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Münster tätig, bevor er 2009 an das Finanzgericht Münster wechselte. Neben seiner richterlichen Tätigkeit im unter anderem für Spezialfragen des Körperschaftsteuerrechts zuständigen 13. Senat nimmt er auch die Aufgaben des Dezernenten für Rechtssachen wahr. Zusätzlich ist Herr Dr. Schmitz-Herscheidt Prüfer im 2. Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen sowie Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld und Verfasser zahlreicher steuerrechtlicher Kommentierungen und Aufsätze. Ab Oktober 2020 war er für mehrere Monate an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Herr Dr. Schmitz-Herscheidt lebt mit seiner Ehefrau und seinen beiden Söhnen in Münster.


Der Präsident des Finanzgerichts Münster, Christian Wolsztynski, zeigte sich über die Wahl sehr erfreut: „Im Namen aller Angehörigen des Finanzgerichts Münster gratuliere ich Herrn Dr. Schmitz-Herscheidt ganz herzlich zu seiner Wahl als Bundesrichter. Herr Dr. Schmitz-Herscheidt ist eine Richterpersönlichkeit mit herausragenden fachlichen und persönlichen Fähigkeiten, der das Richteramt stets mit sehr viel Fürsorge und Empathie ausgeübt hat und den Verfahrensbeteiligten „auf Augenhöhe“ begegnet ist. Wir wünschen ihm für seinen beruflichen und privaten Lebensweg alles erdenklich Gute.“