Mit Wirkung zum 01.08.2022 wurde Herr Ralf Brosda zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Herr Brosda ist 50 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Dortmund. Er absolvierte die Ausbildung im gehobenen Dienst der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Im Jahr 2003 legte er das Steuerberaterexamen ab. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2005 nahm Herr Brosda eine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt auf. Von dort wechselte er im Jahr 2006 an das Finanzgericht Münster. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war und ist Herr Brosda in verschiedenen Funktionen in der Gerichtsverwaltung tätig, insbesondere leitet er seit vielen Jahren das Dezernat für Aus- und Fortbildung. Herr Brosda wird den Vorsitz im für umsatzsteuerliche Spezialfragen zuständigen 5. Senat übernehmen. Dessen jetziger Vorsitzender, Herr Dr. Anders, wird den Vorsitz im 14. Senat übernehmen.

Der Präsident des Finanzgerichts Münster, Christian Wolsztynski, erklärte im Rahmen der Ernennung: „Ich freue mich sehr, mit Herrn Brosda einen in fachlicher und menschlicher Hinsicht über alle Maßen geschätzten Kollegen unseres Hauses zum Vorsitzenden Richter ernennen zu dürfen. Herr Brosda hat im Laufe seines richterlichen Werdeganges in unterschiedlichen Senaten des Hauses vielfältige Erfahrungen in der Rechtsprechung gesammelt. Er steht mit seiner fürsorglichen, empathischen sowie auf Kommunikation und Akzeptanz gerichteten Arbeitsweise exemplarisch für einen modernen Steuerrechtsschutz.“