Die vergangenen Monate waren als Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen in vielen Bereichen des beruflichen und privaten Lebens von Videokonferenzen unterschiedlichen Inhalts geprägt. Das Finanzgericht Münster nutzt schon seit 2001 fest installierte Videokonferenzanlagen, um mit Verfahrensbeteiligten, die über eine entsprechende Anlage verfügen, aus der Ferne zu kommunizieren. Dafür war bisher eine Anreise zum Standort der jeweiligen Videokonferenzanlage notwendig, soweit der Beteiligte nicht über eine entsprechende Anlage verfügte. Neue Videokonferenzlösungen machen es nunmehr aber auch möglich, Verfahrensbeteiligte, Prozessvertreter sowie ggfs. weitere Personen (Sachverständige oder Zeugen) unter bloßem Einsatz des eigenen PC, Laptop oder Tablett mit aktuellem Webbrowser jeweils von unterschiedlichen Orten aus digital in den Finanzgerichtsprozess einzubinden. So können Gerichtstermine - Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen – zeiteffizient vom eigenen Schreibtisch aus (Kanzlei, Büro etc.) wahrgenommen werden.

In technischer Hinsicht sind die im Finanzgericht Münster installierten Anlagen einerseits über den SIP-Standard erreichbar. Für Beteiligte bzw. Prozessbevollmächtigte, die über ein Videokonferenzsystem gleichen Standards verfügen, besteht die Möglichkeit, sich bei einem Verhandlungstermin vom eigenen Büro über eine Bild- und Tonverbindung zuzuschalten bzw. vom Finanzgericht Münster zuschalten zu lassen. Zusätzlich ist es nunmehr aber auch möglich, sich plattformunabhängig über einen passenden Webbrowser (idealerweise Google Chrome) in einen virtuellen Konferenzraum (VMR) einzuwählen. Dies ermöglicht auch die Zuschaltung mehrerer Teilnehmer. Die Installation weiterer Software ist hierfür nicht erforderlich. Für jeden Termin werden entsprechende Einwahldaten vom Finanzgericht an die Beteiligten per E-Mail versandt. Ob die eigene Ausstattung den Anforderungen genügt, lässt sich in einem virtuellen Testraum überprüfen, so dass technische Probleme bereits vor dem jeweiligen Termin gelöst werden können. Die Teilnahme an einer Sitzung oder einem Erörterungstermin per Videokonferenzschaltung kann von beiden Beteiligten unabhängig voneinander beantragt oder durch das Gericht angeregt werden.

„Der Finanzgerichtsprozess ist in besonderem Maße auf Kommunikation und Transparenz angelegt. Deshalb werden die erweiterten technischen Möglichkeiten der Verfahrensführung als neues Mittel der Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten ihre Bedeutung auch außerhalb der Sondersituation der Corona-Pandemie behalten“ erklärt der Präsident des Finanzgerichts Münster Christian Wolsztynski. „Gerade bei längeren Anfahrtswegen bietet sich die Technik an. Sie kann von den Beteiligten aber auch sonst genutzt werden, um sich kurzfristig und ohne größeren Aufwand mit dem Gericht „zusammenzuschalten“.“