Das Finanzgericht Münster geht einen neuen Weg in seiner Öffentlichkeitsarbeit: Heute startet der gerichtseigene YouTube-Kanal „Rechtsschutz in Steuersachen“!

In kurzen Videos werden Informationen über den Aufbau der Justiz, das Gericht und das finanzgerichtliche Verfahren vermittelt (etwa zur Bedeutung der Finanzgerichte, zu den Möglichkeiten der Antrags- und Klageerhebung, zum Erörterungstermin, zur Kommunikation mit dem Gericht, zur Beendigung des Verfahrens, zur Bedeutung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs etc.). Zielgruppe sind nicht nur (steuer-)juristische „Profis“, sondern alle an der Justiz und am Steuerrecht interessierten Bürgerinnen und Bürger. Der Kanal ist unter https://www.youtube.com/channel/UCmQSZAKrEV56KI6xn1mG5dA erreichbar.

Die Pressesprecherin des Finanzgerichts Münster Dr. Franziska Peters erläutert: „Der YouTube-Kanal ist neben dem Newsletter, dem Podcast-Steuerrecht und dem Twitter-Account ein weiterer Baustein unserer proaktiven und bürgernahen Öffentlichkeitsarbeit, mit der wir auch die neuen Medien nutzen, um über die Aufgaben und die Tätigkeit der Justiz zu informieren sowie Hemmschwellen und Berührungsängste abzubauen.“

„Die einzelnen Filme werden immer wieder in loser Reihenfolge veröffentlicht. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen dann auch Videos veröffentlicht werden, in denen aktuelle Entscheidungen des Finanzgerichts Münster besprochen werden. Es lohnt sich also, regelmäßig vorbeizuschauen!“ ergänzt der stellvertretende Pressesprecher Dr. Christian Bohlmann.

Der Präsident des Finanzgerichts Münster Christian Wolsztynski erklärt: „Für einen modernen Steuerrechtsschutz ist eine breit aufgestellte und zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit essentiell. Der YouTube-Kanal wird technisch und redaktionell von unserem Presseteam verantwortet, ist inhaltlich aber ein „Gemeinschaftsprodukt“ vieler Kolleginnen und Kollegen unseres Hauses. Hierfür an dieser Stelle ein großes Dankeschön!“