3 K 2723/21 F (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2023/3_K_2723_21_F_Urteil_20230810.html)
Erbschaftsteuer - Zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nach Köpfen, zur Einbeziehung des Erblassers als Beschäftigter und zur Auslegung des Merkmals „nicht ausschließlich oder überwiegend im Betrieb tätig“ i. S. d. § 13a Abs. 3 Satz 7 ErbStG in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl. I 2016, 2464)