Einkommensteuer - Zur Bildung von Rückstellungen für Nachforderungen nicht hinterzogener Steuern und für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb
Verfahrensrecht – Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Konzern i.S.v. § 22 Nr. 1 FA-ZVO NRW vor mit der Folge, dass für eine Außenprüfung das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig ist?
Verfahrensrecht – Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Konzern i.S.v. § 22 Nr. 1 FA-ZVO NRW vor mit der Folge, dass für eine Außenprüfung das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig ist?