Erbschaftsteuer – Zur Frage, ob bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 4
ErbStG die Begünstigung rückwirkend zu versagen ist
Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: II R 25/13