Abgabenordnung: Zu den Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Prüfung einer Haftung für Steuerausfälle infolge von Rückbuchungen, die er als sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter veranlasst hat (§§ 34, 35 AO, § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).