Zur Geschäftsführerhaftung nach § 69
AO bei Insolvenz – Keine Haftung für einen Steuerschaden, der durch Widerruf von Lastschriften durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verursacht wurde – Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für Steuerschaden bei einem Unterlassensvorwurf - Nichtzulassungsbeschwerde wurde unter dem Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes VII B 190/09 eingelegt.