Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass § 62 Abs. 2 EStG in der am 1.1.2006 in Kraft getretenen Fassung den Anspruch auf Kindergeld für Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG verfügen, davon abhängig macht, dass diese im Bundesgebiet erwerbstätig sind, Leistungen nach dem SGB III beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
Zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz - es liegt keine Doppelbesteuerung vor, wenn die Summe der seit Rentenbeginn steuerfrei vereinnahmten Rentenzahlungen die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt.
Zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz - es liegt keine Doppelbesteuerung vor, wenn die Summe der seit Rentenbeginn steuerfrei vereinnahmten Rentenzahlungen die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt.