9 K 2880/10 L (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2014/9_K_2880_10_L_Urteil_20140116.html)
Verfahrensrecht - Zur der Frage, ob bei der Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für rückständige Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer privatrechtlich vereinbarte Sicherungsrechte bei der Ermittlung der Haftungsquote nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung generell unberücksichtigt zu lassen sind oder ob eine auf bestimmte Geschäftsbereiche eines Unternehmens beschränkte Berücksichtigung der Sicherungsrechte möglich ist