Zur steuerlichen Zuordnung eines Grundstücks beim wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Absatz 2 Nr. 1
AO) – Notwendigkeit des dauerhaften wirtschaftlichen Ausschlusses des zivilrechtlichen Eigentümers von der Einwirkung auf sein Eigentum – Zurechnung von laufenden Erträgen sowie Veräußerungserlösen bzw. Entnahmegewinnen