Finanzgericht Münster

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Wir über uns

Behördenpräsentation
Finanzgericht Das Schild am Eingang des Finanzgerichts (Copyright: Finanzgericht Münster)

Das Finanzgericht Münster ist örtlich zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuer- und Kindergeldsachen zu gewähren. Nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstrafsachen; diese sind den Strafgerichten zugewiesen.

In den Verfahren vor dem Finanzgericht muss sich der Rechtsschutzsuchende nicht zwingend durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt o. ä. vertreten lassen.

Das Finanzgericht Münster verfolgt das Ziel, durch überzeugende und zeitnahe Entscheidungen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Zu diesem Zweck geben die Richterinnen und Richter in einer Vielzahl von Fällen bereits frühzeitig schriftliche oder fernmündliche Hinweise zur Sach- und Rechtslage und pflegen den mündlichen Gedankenaustausch mit den Beteiligten im Rahmen sogenannter Erörterungstermine. Diese Termine finden oft „vor Ort“ statt und sollen den zügigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens fördern, indem die zuständige Richterin oder der zuständige Richter die entscheidungserheblichen Umstände weiter aufklärt und die Rechtslage mit den Beteiligten bespricht. Hieraus ergibt sich oftmals – auf Vorschlag des Gerichts – eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits. Diese zu fördern ist ebenso Aufgabe des Finanzgerichts, wie den Rechtsstreit durch ein ausführliches und überzeugendes Urteil zu beenden, das für dauerhafte Rechtsklarheit sorgt.

Das Finanzgericht Münster verfügt über 15. Senate und insgesamt 109 Beschäftigte, davon 53 Richterinnen und Richter (Stand 01.01.2010). Die Berufsrichter werden bei ihrer Tätigkeit von insgesamt 330 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt.

 


 

© Der Präsident des Finanzgericht Münster, 2008-2012