Teil des Eingangsbereichs Quelle: Finanzgericht Münster
Im Finanzgericht Münster werden aus Sicherheitsgründen allgemeine Eingangskontrollen durchgeführt. Neben Ausweis- und Personenkontrollen finden auch Gepäckkontrollen statt, denn Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke etc.) dürfen nicht mitgeführt werden.

Durch die Kontrollen kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte kalkulieren Sie dies bei der Planung Ihrer Anreise ein.

Führen Sie bitte ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild, und - soweit vorhanden – Ihre Terminsladung mit. Personen, die einen Dienstausweis besitzen (z.B. Angehörige rechts- oder steuerberatender Berufe bzw. der Finanzverwaltung) können auch diesen vorlegen.