Prinzipalmarkt in Münster Quelle: FG Münster

Im Sinne einer langfristig ausgerichteten Personalakquise sind - losgelöst von aktuellen Stellenausschreibungen - frühzeitige Interessenbekundungen stets willkommen.

Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen gehören:

  • mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte),

  • vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts,
  • grundsätzlich berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen, insbesondere

    - aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in

    oder

    - aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Personaldezernent des Finanzgerichts Münster, Richter am Finanzgericht Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock (Tel.: 0251 3784-226; E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm) zur Verfügung.

Auskünfte über Stellen im Verwaltungsbereich erteilt der Geschäftsleiter des Finanzgerichts Münster, Herr Oberregierungsrat Josef Hagemeyer (Tel.: 0251 3784-231; E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm).

Nähere Informationen zu Einstellungen und Beförderungen sind im Personalentwicklungskonzept PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte enthalten. 

Information für Rechtsreferendare (m/w/d)

Paragraph Quelle: Justiz NRW
Interesse am Steuerrecht?

Die Beachtung, die das Steuerrecht bei - angehenden - Juristinnen und Juristen findet, ist höchst unterschiedlich. Es gibt viele, die ihm gegenüber ab-, aber auch nicht wenige, die ihm gegenüber zugeneigt sind. Gehören Sie zu Letztgenannten, dann bietet es sich an, einen Teil Ihrer Verwaltungsstation (zwei der drei Stationsmonate) und/oder Ihre dreimonatige Wahlstation während des Rechtsreferendariats beim Finanzgericht Münster zu absolvieren.

Es erwarten Sie spannende Einblicke in die tägliche Dezernatsarbeit einer Finanzrichterin/eines Finanzrichters. Sie setzen sich sowohl mit alltäglichen  als auch mit bislang noch nicht entschiedenen Einzelfallproblemen des Steuer- und Kindergeldrechts auseinander. Sie nehmen an Senats- und Einzelrichtersitzungen sowie an Erörterungsterminen teil und bereiten selbständig richterliche Hinweise, Entscheidungsvorschläge (Voten) sowie Urteile und Beschlüsse vor.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf mit dem Aus- und Fortbildungsdezernenten des Finanzgerichts Münster,  Richter am Finanzgericht Anselm Prokopp  (0251 3784-234; E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm) oder seiner Stellvertreterin, Richterin am Finanzgericht Dr. Anna Beck (0251 3784-131; E-Mail E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm).