Finanzgericht Münster:  Aufgaben

Bereichsbeschreibung:

Aufgaben

Was macht das Gericht?
Verhandlungssituation im Erörterungstermin Quelle: Finanzgericht Münster

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen unzutreffende Bescheide in Steuer- und Kindergeldsachen zu gewähren. Nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstrafsachen; diese sind den Strafgerichten zugewiesen.

Das Finanzgericht Münster ist örtlich zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.

In den Verfahren vor dem Finanzgericht muss sich der Rechtsschutzsuchende nicht zwingend durch einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe vertreten lassen. Jeder kann seine Rechte selbst wahrnehmen.


 

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