InhaltAufgabenGeschäftsverteilung und Zuständigkeiten in Rechtssachen und in der Gerichtsverwaltung
Weitergehende Informationen zur Organisation in der Rechtsprechung und in der Verwaltung des Gerichts finden Sie in den nachfolgenden Texten und Dokumenten. Geschäftsverteilung und Zuständigkeiten in RechtssachenZuständig für die Geschäftsverteilung ist das Präsidium, ein aus der Mitte der Richter und Richterinnen gewähltes Gremium. Das Präsidium bestimmt darüber, welcher Senat für welche Klage- und Antragsverfahren zuständig ist. Außerdem legt es fest, welche Richter bzw. Richterinnen den einzelnen Senaten angehören. Die folgende Darstellung beruht auf dem Beschluss des Präsidiums über die Geschäftsverteilung 2012 vom 09.12.2011.
Geschäftsverteilung und Zuständigkeiten der Gerichtsverwaltung
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