Gesprächssituation Quelle: Finanzgericht Münster

Seit dem 1. August 2012 können beim Finanzgericht Münster auch Güteverfahren durchgeführt werden.

Die Güteverhandlung ist ein Angebot für „spezielle Fälle“. Gemeint sind damit Streitfälle, in denen besondere Konflikte zwischen den Beteiligten bestehen, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen. Ist z.B. in „emotionsgeladenen“ und „festgefahren“ wirkenden Rechtsstreitigkeiten neben steuerlicher Fachkompetenz auch der Einsatz besonderer Konfliktlösungsmethoden „gefragt“, kann die Güterichterin/der Güterichter eingeschaltet werden.

Die Güterichterin/der Güterichter übernimmt entsprechend konfliktbehaftete Verfahren, wenn die Verfahrensbeteiligten ein Güteverfahren wünschen und dessen Durchführung auch vom zuständigen Spruchkörper als sachgerecht angesehen wird. Die Güterichterin/der Güterichter nutzt das gesamte Spektrum der konsensualen Konfliktlösung, aber auch ihre/seine steuerliche Fachkompetenz, um mit den Verfahrensbeteiligten eine einvernehmliche, interessengerechte Lösung für den Streit zu finden. Sie/er kann daher auch Einblick in die Verfahrensakten (Gerichtsakten und Steuerakten) nehmen. In der Sache selbst ist sie/er aber nicht entscheidungsbefugt und wirkt auch nach einem etwaigen Scheitern der Güteverhandlung nicht an einer streitigen Entscheidung mit (vgl. § 278 Abs. 5 ZPO, § 155 FGO).

Die Güterichterin/der Güterichter trifft mit den Beteiligten die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Vereinbarungen (z.B. zur Vertraulichkeit, zum Zeitplan, zu den am Güteverfahren beteiligten Personen etc.).

Zur Zeit sind Frau Jaeger (Richterin am Finanzgericht) und Frau Beidenhauser (Vorsitzende Richterin am Finanzgericht) mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Güterichters/der Güterichterin betraut. Ausweislich der Geschäftsverteilung des Gerichtes ist Frau Jaeger zuständig für die Verfahren der Rechtsbehelfsführer/-innen mit den Anfangsbuchstaben A bis K, Frau Beidenhauser für die Verfahren der Rechtsbehelfsführer/-innen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z. Die vorstehende Verteilung nach Buchstaben gilt nicht, wenn die Beteiligten im Einzelfall einvernehmlich Frau Jaeger oder Frau Beidenhauser als Güterichter/-in vorschlagen. Ferner ist in den Verfahren, die bei dem Senat anhängig sind, dem der Güterichter oder die Güterichterin angehört, unabhängig von den vorstehenden Regelungen der oder die jeweils andere als Güterichter/-in zuständig.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Silke Beidenhauser (Vorsitzende Richterin am Finanzgericht) - Telefon: 0251 3784-204

und

Anna-Katharina Jaeger (Richterin am Finwnzgericht) - Telefon: 0251 3784-173