stationäre Videokonferenzanlage im Sitzungssaal 401 stationäre Videokonferenzanlage im Sitzungssaal 401
Quelle: Justiz NRW
mobile Videokonferenzanlage mobile Videokonferenzanlage
Quelle: Justiz NRW

Das Finanzgericht Münster verfügt seit Anfang 2001 über eine im Sitzungssaal 401 eingerichtete Videokonferenzanlage. Im September 2009 wurde der bis dahin genutzte Flachbildschirm durch eine Leinwand mit Beamer ersetzt. Die Projektionsfläche wurde so verdoppelt. Seit 2014 ist auch eine mobile Videokonferenzanlage im Einsatz. Im Dezember 2020 wurde eine weitere Videokonferenzanlage im Sitzungssaal 403 installiert. Zudem können seit Anfang des Jahres 2021 alle Richterinnen und Richter per Webcam an Videokonferenzen teilnehmen und so Erörterungstermine auch aus den eigenen Dienstzimmern durchführen.

Rechtliche Voraussetzungen

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) besteht seit dem 01.01.2001 gem. § 91a FGO für die am Verfahren Beteiligten sowie ihre Bevollmächtigten und Beistände die Möglichkeit, über ein Videokonferenzsystem in Bild und Ton an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen teilzunehmen. Die mündliche Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich die Beteiligten, Bevollmächtigten und Beistände aufhalten und in den Sitzungssaal übertragen (§ 91a Abs. 1 FGO).

Auch eine per Videokonferenz geführte Verhandlung wird selbstverständlich vom Finanzgericht Münster nicht aufgezeichnet. Sie darf auch von den anderen zugeschalteten Beteiligten nicht aufgezeichnet werden.

Technische Voraussetzungen

Die im Finanzgericht Münster installierten Anlagen sind einerseits über den SIP-Standard erreichbar. Für Beteiligte bzw. Prozessbevollmächtigte, die über ein Videokonferenzsystem gleichen Standards verfügen, besteht zudem die Möglichkeit, sich bei einem Verhandlungstermin vom eigenen Büro über eine Bild- und Tonverbindung zuzuschalten bzw. vom Finanzgericht Münster zuschalten zu lassen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich plattformunabhängig über einen passenden Webbrowser (idealerweise Google Chrome) in einen virtuellen Konferenzraum (VMR) einzuwählen. Sofern mehrere Teilnehmer per Videokonferenz zugeschaltet werden, ist die Verwendung von VMR zwingend. Die Installation weiterer Software ist hierfür nicht erforderlich. Für jeden Termin werden entsprechende Einwahldaten vom Finanzgericht an die Beteiligten per E Mail versandt. Mit diesen Einwahldaten kann der VMR mit Verhandlungsbeginn angewählt werden. Ob die eigene Ausstattung den Anforderungen genügt, lässt sich in einem virtuellen Testraum überprüfen, so dass technische Probleme bereits vor dem jeweiligen Termin gelöst werden können.

Organisatorisches

Wenn Sie an einer Sitzung oder einem Erörterungstermin per Videokonferenzschaltung teilnehmen wollen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen entsprechenden Antrag an das Gericht. Das Gericht wird dann durch Beschluss nach billigem Ermessen entscheiden, ob es den Beteiligten gestattet, sich an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz zu beteiligen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Sitzung oder an einem Erörterungstermin per Videokonferenzschaltung besteht nicht. Sie können aber davon ausgehen, dass das Gericht den Beteiligten in geeigneten Fällen gestatten wird, per Videokonferenzschaltung an dem Termin teilzunehmen.

Auch Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen sind möglich

Auf Antrag kann das Gericht außerdem gem. § 91a Abs. 2 FGO gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder ein Beteiligter während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält und zeitgleich in Bild und Ton über eine Videokonferenzanlage in das Sitzungszimmer zugeschaltet wird. Ist den Beteiligten, Bevollmächtigten und Beiständen nach § 91a Abs. 1 FGO gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Aussage zeitgleich in Bild und Ton auch an diesen Ort übertragen (§ 91a Abs. 2 S. 3 FGO). Auch die Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen werden nicht aufgezeichnet.

Ansprechpartner bei technischen Fragen

Bei technischen Fragen oder Problemen mit der Videokonferenztechnik können Sie sich gerne an Herrn Batke wenden (Tel: 0251 3784-113, E-Mail: videokonferenz@fg-muenster.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm).

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