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Inhalt
Gerichtsbezirk
Die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts
Die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts Münster umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften ist allerdings ausschließlich das Finanzgericht Düsseldorf  zuständig.
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Zusätzliche Informationen
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