Finanzgericht Münster

Startseite | Übersicht | Impressum | RSS-Feed(s) abonnieren |

Gerichtsbezirk

Die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts
Bezirke der Finanzgerichte

 

Die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts Münster umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften ist allerdings ausschließlich das Finanzgericht Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.


 

© Der Präsident des Finanzgericht Münster, 2008-2012