Hier finden Sie eine Übersicht der beim Finanzgericht Münster anhängigen Verfahren zu besonders interessanten steuerrechtlichen Fragen.

 

Aktenzeichen
Sachverhalt

1 K 60/18 E

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der originäre Firmenwert einer polnischen Kapitalgesellschaft als unbewegliches Vermögen i.S.v. Art. 13 Abs. 2 DBA Polen anzusehen ist; hiervon hängt das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile ab.

In der Sache ist am 22.10.2022 ein Urteil ergangen.

1 K 2478/21 E

Steuerbarkeit von Ausschüttungen aufgrund der Auflösung eines amerikanischen Trusts.

In der Sache ist am 23.03.2023 ein Urteil ergangen.

1 K 2751/20 G

Streitig ist die Entstehung eines gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei atypischen Unterbeteiligungen an einem Kommanditanteil. Das Verfahren ist durch Urteil vom 15.9.2022 (Rev. BFH IV R 26/22) entschieden worden.

1 K 1990/22 E 

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Kapitalauszahlung aus einem Altersvorsorgevertrag in einem Einmalbetrag nach § 34 EStG tarifbegünstigt ist.

2 K 1277/20 E

2 K 1538/20 E

In den Verfahren ist streitig, ob die Übertragung von Aktien im Rahmen der Liquidation eines Vereins auf dessen Mitglieder zu Kapitaleinkünften führt oder ob der Verein die Aktien bereits zuvor lediglich treuhänderisch gehalten hat.

In beiden Verfahren ist mit Urteil vom 08.02.2022 eine Entscheidung ergangen. 

3 K 2174/19 Erb

In dem Verfahren ist streitig, ob eine Begünstigung für übertragenes Betriebsvermögen gemäß § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG (Fassung vom 04.11.2016) ausgeschlossen ist, weil danach im zu entscheidenden Fall rechnerisch das Verwaltungsvermögen mehr als 90 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens beträgt, obwohl nach Schuldenverrechnung im übertragenen Betriebsvermögen kein Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist.
Der Senat hatte im zugehörigen Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (3 V 3697/18 Erb) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schenkungsteuerfestsetzung bejaht. Ob § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG einschränkend bzw. gegen den Wortlaut auszulegen sei, sei im Hauptsacheverfahren zu klären. Über das Vorliegen von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung musste der Senat danach nicht entscheiden.

In der Sache ist am 24.11.2021 ein Urteil ergangen, die Revision ist unter dem Az. II R 49/21 anhängig.

4 K 1274/19 F

Streitig ist die Verlustfeststellung nach § 15a EStG bei nach DBA steuerfreien, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Verlusten aus dem An- und Verkauf von Goldbarren (sog. „Goldfinger-Modell“). In der Sache ist am 24.02.2023 ein Urteil ergangen.

In der Sache ist am 24.02.2023 ein Urteil ergangen, die Revision ist unter dem Az. I R 21/23 anhängig.

5 K 3446/18 U
15 K 2736/18 U
15 K 1196/20 U

In den Verfahren geht es um die Frage, ob die Anmischung von Schweinefutter und die Fütterung mittels einer computergesteuerten Fütterungsanlage eine einheitliche dem Regelsteuersatz unterfallende Leistung darstellen.
Die Sache 5 K 3446/18 U ist durch Urteil vom 25.2.2021 (Rev. BFH XI R 9/21) und die Sache 15 K 2736/18 durch Urteil vom 02.11.2021 (Rev. BFH XI R 34/21) entschieden worden. 

5 K 3866/18 U

In dem Verfahren ist streitig, ob es sich bei der Energielieferung an den Wohnungsmieter um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung handelt mit der Folge, dass der Vermieter keinen Vorsteuerabzug aus der Energielieferung an ihn geltend machen kann.

In der Sache ist am 06.04.2021 eine Entscheidung ergangen (Rev. BFH V R 15/21).

5 K 2867/20 U

Unterliegen die Einnahmen aus einer von einem Krankenhaus betriebenen Mitarbeiterkantine dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG?
In der Sache ist am 23.03.2023 ein Urteil ergangen.

5 K 1863/21 U

Liegen im Fall der Beitragsfortzahlung während der durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungszeiten eines Fitnessstudios umsatzsteuerbare Umsätze vor?

5 K 3360/20 F

Gehören Kurs- und Zinsverluste aus einem Zinssatz-Währungsswap zu den nach § 15 Abs. 4 Satz 4 EStG ausgleichsfähigen Verlusten aus Termingeschäften?

6 K 3515/20

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob nach der DSGVO ein partielles bzw. umfängliches Akteneinsichtsrecht besteht.

In der Sache ist am 24.02.2022 eine Entscheidung ergangen (Rev. BFH IX R 20/22). 

6 K 1663/22 Zerl

Streitig ist die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags einer Gesellschaft, die an verschiedenen Standorten in Deutschland tätig ist. Klägerin ist eine Gemeinde, in deren Gemeindegebiet die Gesellschaft ein Fertigwarenlager ohne eigene Arbeitnehmer betreibt. Es wird von Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens im Gemeindegebiet der Klägerin betrieben, welches aber keinen gewerbesteuerpflichtigen Gewinn erwirtschaftet. Die Klägerin begehrt die Teilhabe am Gewerbesteuermessbetrag der Gesellschaft.

9 K 2117/16

Im zweiten Rechtsgang ist im Anschluss an das BFH-Urteil VIII R 17/18 (zur Zuteilung von Verizon-Aktien an Vodafone-Aktionäre als Einkünfte aus Kapitalvermögen) zu entscheiden, ob dem Kläger ein individueller Nachweis einer Einlagenrückgewähr möglich ist und – falls dies zu bejahen sein sollte – ob die Regelung in § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG, die keine individuelle Nachweismöglichkeit einer Einlagenrückgewähr für Anteilseigner von EU-Kapitalgesellschaften vorsieht, mit den europarechtlichen Vorgaben der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV ) vereinbar ist oder ob ggf. eine Vorlage an den EuGH (Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 Abs. 3 AEUV) angezeigt erscheint.

 9 K 361/17 K, G, Zerl, 10 K 3919/16 K, G, F, Zerl, 13 K 167/17 E, K, G, F, Zerl, 13 K 365/17 K, G, F 

In den Verfahren ist streitig, ob Entgelte für die Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen der Chefarztambulanzen, für die Medikamentenabgabe an ambulante Patienten im Rahmen der Chefarztambulanzen und für die Abgabe von Speisen und Getränken an Mitarbeiter dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.
In den beiden Verfahren des 13. Senats sind am 13.1.2021 Urteile ergangen, von denen nur das Urteil in der Sache 13 K 365/17 K,G,F (Rev. BFH V R 2/21) veröffentlicht wurde. Die beiden weiteren Verfahren ruhen bis zur Entscheidung des BFH.

9 K 848/20 AO

In dem Verfahren verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.

Gegen das am 11.05.2022 ergangene Urteil hat die Klägerin Revision eingelegt (BFH IX R 26/22).

10 K 1707/20 E,G

In dem Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungsfaktors von 5,5 % in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG aufgrund des niedrigen Marktzinsniveaus.

Das Verfahren ist durch Urteil vom 22.07.2021 rechtskräftig entschieden worden.

10 K 985/19 K

Das Verfahren betrifft sog. Rückstellungen in der Energiewirtschaft bei nicht entflochtenen Energieversorgungsunternehmen wegen Mehrerlösabschöpfungen nach § 23a EnWG und für periodenübergreifende Saldierungen nach § 11 StromNEV, § 10 GasNEV oder § 5 ARegV. Laut der FinVerw. sollen solche Rückstellungen nur zu bilden sein, wenn der Bereich Netzbetrieb unmittelbar Vertragsbeziehungen zu Sondervertragskunden oder anderen Energieversorgern unterhält (s. OFD Nordrhein-Westfalen, Vfg. v. 19.4.2016, S 2137-2010/0003-St 142, DB 2016, 1346).

10 K 864/21 AO

Kann das FA sein Einvernehmen mit der Umstellung des Wirtschaftsjahres nach § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG ermessensfehlerfrei ablehnen, wenn mit der Umstellung eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses herbeigeführt werden soll, bevor es zu einem Anteilseignerwechsel i.S.v. § 8c KStG kommt, welcher eine Verlustverrechnung über den Zeitpunkt des Anteilseignerwechels hinaus verhindert?

10 K 2613/20 F

Mindern Aufwendungen für Sonderbetriebsausgaben (hier: Zinsaufwendungen des Kommanditisten für ein Refinanzierungsdarlehen) i.S.v. § 4i Satz 1 EStG die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat, wenn die Darlehensbeziehung zwischen Darlehensgeber und -nehmer des Refinanzierungsdarlehens im Ausland (hier: NL) aufgrund einer dort bestehenden Gruppenbesteuerung für die dortige Besteuerung insgesamt nicht zugrunde gelegt wird und dadurch dort nicht nur die Zinsaufwendungen des Darlehensnehmers, sondern auch die Zinserträge des Darlehensgebers steuerlich unberücksichtigt bleiben?

10 K 781/22 K,F

Darf das FA innerhalb einer für ein Organschaftsverhältnis zu treffenden Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG auch feststellen, welche Tätigkeit die Organgesellschaft i.S.d. sog. Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG ausübt?
Ist bei einer mehrstufigen Organschaft der oberste Organträger gegen eine Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG klagebefugt?

12 K 357/18 F

Das Verfahren betrifft die Frage der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten gemäß § 6e EStG.

12 K 3637/17 F

Zu entscheiden ist, ob bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils an eine KG durch eine juristische Person nach § 20 Abs. 1 UmwStG die übernehmende Gesellschaft die im Falle eines Sperrfristverstoßes (§ 22 Abs. 1, 5 UmwStG) auf den Einbringungsgewinn entfallende Gewerbe-steuer (§ 7 Satz 2 Nr. 1 GewStG) im Rahmen ihrer Ergänzungsbilanz – trotz des für die KG geltenden Abzugsverbotes in § 4 Abs. 5b EStG – gewinnmindernd (über eine entsprechende Erhöhung des Abschreibungsvolums der anteilig übernommenen Wirtschaftsgüter der Mitunternehmerschaft) abschreiben darf.
Das Verfahren ist durch Urteil vom 16.03.2023 rechtskräftig entschieden worden.

13 K 559/19 G,F

Das Verfahren betrifft einen Entnahmegewinn aufgrund einer sog. passiven Entstrickung. Zu klären ist, ob allein aufgrund der Änderung des DBA Spanien der Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt ist mit der Folge, dass stille Reserven aufzudecken sind, die in Anteilen einer spanischen Grundstückskapitalgesellschaft ruhen.

Gegen das in dieser Sache am 10.08.2022 ergangene Urteil hat die Klägerin Revision eingelegt (BFH I R 41/22).

14 K 1425/23 E

Zur Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 €

14 K 3421/20 E

Streitig ist, ob Versorgungsbezüge eines (ehemaligen) Nato-Mitarbeiters in Form einer Einmalzahlung der Nato aufgrund internationaler Abkommen steuerfrei sind.

In der Sache ist am 17.05.2023 ein Urteil mit Revisionszulassung ergangen. Die Revision ist unter I R 42/23 beim BFH anhängig.

15 K 2327/20 AO

Das Verfahren betrifft die Voraussetzungen und die Reichweite des sog. Reemtsma-Anspruchs im Umsatzsteuerrecht. Der Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH C-453/22). 

15 K 3345/20 U

Streitig ist, ob und inwieweit die Klägerin – eine Gemeinde – einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Kosten für den Ausbau und die Erweiterung eines öffentlichen Parks hat, wobei sie in unmittelbarer Nähe Parkplätze umsatzsteuerpflichtig vermietet.

15 K 871/22 U

Das Verfahren betrifft die Frage, ob einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft aus Erschließungsmaßnahmen für die Erschließung eines Gewerbegebiets der Vorsteuerabzug zusteht.

15 K 3303/20 U

Die Klägerin betreibt eine Bank und bezieht hierfür IT-Dienstleistungen von einem verbundweiten Rechenzentrum. Im Streitjahr erfolgte zur Konsolidierung der verbundweiten Systeme eine Umstellung auf ein neues IT-System. Die Klägerin wirkte bei der Umstellung in unterschiedlicher Form mit und erhielt eine Kompensationszahlung, deren umsatzsteuerliche Behandlung strittig ist.