Zuständig für die Geschäftsverteilung ist das Präsidium, ein aus der Mitte der Richter und Richterinnen gewähltes Gremium. Das Präsidium bestimmt darüber, welcher Senat für welche Klage- und Antragsverfahren zuständig ist. Außerdem legt es fest, welche Richter bzw. Richterinnen den einzelnen Senaten angehören.