Pressemitteilung Nr. 3 vom 02.05.2024

Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 17.04.2024 (Az. 14 K 1425/23 E) entschieden.

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