Einkommensteuer – Zur Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks, wenn der Verkauf zwar innerhalb der Zehnjahresfrist aufschiebend bedingt vereinbart wird, die Bedingung aber erst nach Ablauf der Frist eintritt
Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: IX R 22/13