Einkommensteuer – Ist der Heimatflughafen einer als Kabinenchefin tätigen Flugbegleiterin deren regelmäßige Arbeitsstätte oder liegt eine Auswärtstätigkeit vor? Ist der sog. Briefing- Raum ein anderer Arbeitsplatz im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG?
Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: VI R 54/13