Zur Besteuerung von Erträgen aus einer Kapital-Lebensversicherung als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6
EStG a.F. sowie zur Frage der Abzugsfähigkeit von Abschluss- und Verwaltungskosten als Werbungskosten – Umfang der Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage
Nichtzulassungsbeschwerde wurde unter dem Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: VIII B 186/09 eingelegt.