Zur Umqualifizierung von Vergütungen im Rahmen eines Leistungsaustausches zwischen zwei Schwesterpersonengesellschaften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG - Keine Geltung abweichender Grundsätze bei Leistungserbringung durch eine Partnergesellschaft.
Zum Zeitpunkt des Zuflusses eines geldwerten Vorteils für die Einräumung von handelbaren Optionsrechten im Rahmen eines Stock-Option-Programmes des Arbeitgebers.