Das Finanzgericht Münster wird den regulären öffentlichen Dienstbetrieb ab nächster Woche schrittweise wieder aufnehmen, nachdem dieser den Empfehlungen der Landesregierung folgend wegen der Corona-Pandemie präventiv deutlich zurückgefahren worden war (vgl.  Pressemitteilung Nr. 7 vom 1. April 2020). Unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sollen alsbald wieder mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine durchgeführt werden. Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Durchbrechung von Infektionsketten ergriffen. Dabei sollen die Beteiligten der Gerichtsverfahren, die Gerichtsangehörigen und die Besucherinnen und Besucher bestmöglich geschützt werden. Die Wahrung räumlicher Distanz, die Vermeidung einer zu hohen Publikumsfrequenz und die Einhaltung von Hygieneregeln stehen im Vordergrund.

Weitere Informationen zum konkreten Ablauf folgen.