Am 10. August 2020 besuchte der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach MdL das Finanzgericht Münster. Der Besuch stand ganz im Zeichen der Digitalisierung der Arbeitsweise der Justiz.

Inhaltlich ging es bei dem Besuch zunächst um die Erfahrungen des Finanzgerichts Münster mit der elektronischen Akte und die Vorteile, die diese neue Arbeitsweise insbesondere während der Corona-Pandemie mit sich bringt. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Finanzgerichts Münster Christian Wolsztynski informierte sich Herr Minister Biesenbach in einer Gesprächsrunde, an der auch der IT-Dezernent des Finanzgerichts Dr. Martin Coenen teilnahm, über den Sachstand der Arbeit mit der elektronischen Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr. Hieran schloss sich eine „IT-Führung“ durch das Gericht an, bei der der Einsatz der E-Akte und die Vorteile der technischen Ausstattung im „Live-Betrieb“ gezeigt wurden. Die Justiz steht derzeit bundesweit vor der Herausforderung der Einführung der elektronischen Akte – im Gericht der Zukunft wird es (so gut wie) kein Papier mehr geben und die Kommunikation mit den Beteiligten wird uneingeschränkt elektronisch möglich sein. Das Finanzgericht Münster hat den Wechsel zur elektronischen Aktenführung im Oktober vergangenen Jahres erfolgreich umgesetzt (PM Nr. 19 vom 06.11.2019).

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildete die digitale Öffentlichkeitsarbeit des Finanzgerichts Münster. Das Finanzgericht Münster bietet neben der „klassischen“ Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, „Live“-Seminare, Entscheidungsveröffentlichungen, Steuerrechtskundeunterricht) auch digitale Informationen wie einen monatlichen Newsletter, einen regelmäßig erscheinenden Podcast zu steuerlichen Themen und Entscheidungsveröffentlichungen via Twitter an. Für Ende August ist außerdem der Start eines eigenen YouTube-Kanals geplant, der informative Kurz-Videos zum Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens beinhalten soll.

Minister der Justiz Peter Biesenbach zog ein überaus positives Fazit seines Besuchs: „Der Besuch beim Finanzgericht Münster hat gezeigt, dass sich gerade während der Corona-Pandemie und besonders während der Wochen des „Lockdowns“ die elektronische Akte und die damit verbundene technische Ausstattung als „Glück im Unglück“ erweisen. Die Rechtsschutzgewährung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet." Zur Öffentlichkeitsarbeit führte der Präsident des Finanzgerichts, Christian Wolsztynski, aus: „Eine moderne Justiz braucht eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit. Die Gerichte müssen den Verfahrensbeteiligten auch über die Außendarstellung näher kommen, für Transparenz sorgen, Hemmschwellen sowie Berührungsängste abbauen und in besonderem Maße für Akzeptanz in Bezug auf ihre Arbeit und Entscheidungen sorgen. Die mit dem digitalen Fortschritt einhergehenden Möglichkeiten gilt es auch in der Justiz effektiv zu nutzen.“