Das Finanzgericht Münster hat, wie alle anderen Gerichte und Behörden der nordrhein-westfälischen Justiz, mit präventiven Maßnahmen reagiert, um in der Corona-Krise einerseits den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gerichtsangehörigen vor einer Erkrankung und andererseits eine effektive Rechtsschutzgewährung sicherzustellen. Hierzu wurde u.a. der Sitzungsbetrieb vorübergehend auf ein zwingend erforderliches Maß beschränkt.

Ab dieser Woche nimmt das Finanzgericht Münster nunmehr den regulären Dienst- und Sitzungsbetrieb sukzessive wieder auf. Unter Fortgeltung und Beachtung der allgemeinen Regeln zum Infektions- und Gesundheitsschutz soll Schritt für Schritt zum ursprünglichen Geschäftsbetrieb zurückgekehrt werden. Deshalb gelten ab dem 04.05.2020 für den Publikumsverkehr wieder die normalen Öffnungszeiten. Übergeordnetes Ziel bleibt in jedem Fall die Eindämmung der Pandemie auch im Dienstbetrieb. Im gesamten Gerichtsgebäude ist deshalb zwingend ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 m einzuhalten. Darüber hinaus werden den Besuchern des Gerichts Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Besuchergruppen sind bis auf weiteres nicht zugelassen, um eine zu hohe Publikumsfrequenz zu vermeiden. Weitere Hinweise im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Homepage.

Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Münster für die Rechtsschutzsuchenden jederzeit, ob im Gericht oder im Homeoffice, telefonisch und schriftlich erreichbar sind. Auch mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine per Videokonferenz waren und sind uneingeschränkt möglich. „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Kolleginnen und Kollegen des Finanzgerichts Münster steht weiterhin an erster Stelle“ erklärt der Präsident des Finanzgerichts Christian Wolsztynski. „Es ist aber angezeigt, Schritt für Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität zurückzukehren. Die elektronische Akte hat es uns in den vergangenen Wochen ermöglicht, die Anliegen der Rechtsschutzsuchenden weiterhin zu bearbeiten. Ab dieser Woche wird sukzessive auch der Sitzungsbetrieb wieder aufgenommen.“