Abteilungsleiterin I des Ministeriums der Justiz zu Besuch im Finanzgericht Münster Quelle: FG Münster

Am 3. Mai 2019 besuchte die Leiterin der Abteilung I (Haushalt, Liegenschaften, Organisation) des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau MD Gudrun Schäpers, das Finanzgericht Münster.
Nach der Begrüßung durch die Gerichtsleitung informierte sich Frau MD Schäpers in einer Gesprächsrunde mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichtsverwaltung über die Personallage, Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung, die Organisation, die bauliche Situation sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts. Daran schloss sich eine umfassende Präsentation zur Arbeit mit der elektronischen Akte an, wobei sowohl die Abläufe aus der Sicht des richterlichen Dienstes als auch aus der Perspektive der Serviceeinheiten erläutert wurden. Neben der „Live-Demonstration“ stand die Vorstellung der neu ausgestatteten Sitzungssäle im Vordergrund. Der Vizepräsident des Finanzgerichts Wilhelm Markert führte dabei aus: „Die Sitzungssäle spiegeln die fortschreitende Digitalisierung innerhalb der Justiz wieder; sie sind auf dem neusten Stand der Technik. Dennoch muss und soll natürlich weiterhin in erster Linie der persönliche Kontakt (das Rechtsgespräch) mit den Beteiligten im Mittelpunkt einer Verhandlung stehen. Der Technik kommt insofern nur unterstützende Funktion zu.“
MD Schäpers erklärte: „Eine so tiefgreifende Veränderung wie die Einführung der elektronischen Akte bedeutet eine große Herausforderung für alle Gerichtsangehörigen. Das Finanzgericht Münster hat den Umstellungsprozess perfekt gemeistert. Die Benutzerfreundlichkeit der elektronischen Abläufe und die Ausstattung der Sitzungssäle haben mich sehr beeindruckt.“
Präsident des Finanzgerichts Christian Wolsztynski stellte als abschließendes Fazit heraus: „Der Besuch von Frau MD Schäpers steht beispielhaft für das gute Miteinander zwischen dem Ministerium der Justiz und dem Geschäftsbereich. Wir sind sehr dankbar, dass uns alle Abteilungen des Ministeriums nach Kräften unterstützen und in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Gerichtsverwaltung vor Ort die notwendigen Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und moderne Rechtsschutzgewährung sichergestellt werden.“