Umsatzsteuer – Zur Behandlung der Entsorgung von Speiseabfällen als landwirt-schaftliche Dienstleistungen (§ 24
UStG) eines Schweinezüchters, der die Abfälle nach Aufbereitung als Tierfutter verwendet – Keine Einbeziehung des Wertes der Speiseabfälle in die Bemessungsgrundlage.
Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: V R 34/11