Zum groben Verschulden des Steuerpflichtigen bei der Frage der Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2
AO im Fall unvollständiger Angaben in der Steuererklärung – hier: Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3
EStG a.F.)
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X B 205/08 geführt