Zur Frage des Vorliegens eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn zwar die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird, die unbedingte Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen allerdings anhand anderer Umstände (hier Veräußerung bei Baubeginn) indiziert wird – Kein Vertrauensschutz gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
AO im Hinblick auf eine vorbehaltlose Anwendung der Drei-Objekt-Grenze