Zum Umfang der Änderung einer bestandskräftigen Eikommensteuerfestsetzung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) im Falle der Erstattung von als Sonderausgaben berücksichtigten Kirchensteuern.
Eine Anpassung des Folgebescheides an einen Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO hat zu unterbleiben, wenn der Grundlagenbescheid hinsichtlich des verbindlichen Regelungsgehalts für den Folgebescheid lediglich wiederholenden Charakter hat.