Finanzgericht Münster

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Öffnungszeiten und Nachtbriefkasten

Öffnungs- und Sprechzeiten und Nachtbriefkasten des Finanzgerichts

Öffnungs- und Sprechzeiten
Das Finanzgericht ist für den Publikumsverkehr geöffnet
                   montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die flexible Arbeitszeit. Die Kernarbeitszeiten sind
                  montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Bei einer Kontaktaufnahme außerhalb der Kernarbeitszeit kann es vorkommen, dass der gewünschte Ansprechpartner nicht erreichbar ist. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

 

Nachtbriefkasten
Im Nachtbriefkasten können Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht eingereicht werden. Der Nachtbriefkasten trennt Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt.

Der Nachtbriefkasten befindet sich links am Haupteingang des Gerichtsgebäudes, Warendorfer Straße 70.


 

© Der Präsident des Finanzgericht Münster, 2008-2012